Bundesregierung hat merkwürdige Ansichten.

05.12.2007 15:05

Wie ich gelesen habe, versteigt sich die Bundesregierung bei der Einordnung des Beginns einer Telekommunikation zu einer interessanten These:

Nach Ansicht der Regierung beginne "der Schutzbereich des Artikels 10" Grundgesetz erst dann, wenn der Übermittlungsvorgang unumkehrbar eingeleitet" ist. Mit anderen Worten: Erst wenn die Daten abgeschickt wurden, fallen sie unter das Brief- und Fernmeldegeheimnis.

Dabei sind mir mind. 4 Dinge aufgefallen:

  1. Da z.B. Skype die Verbindung aufbaut, bevor ich irgendwas gesagt habe und danach erst die Daten schickt, ist der Übermittlungsvorgang eingeleitet und somit geschützt, oder?
  2. Wie ist eigentlich das "unumkehrbar" definiert. Durch wen umkehrbar, an welcher Stelle?
  3. Kann ein Briefträger in einen Brief schauen, bevor er ihn in seinen Postsack steckt? Was ist mit Post, die nie ankommt? Der Übermittlungsvorgang ist also nicht unumkehrbar.
  4. Wenn ich eine Email an jemanden schreibe, kann die beim Provider ja immernoch gelöscht werden. Ist damit die Email bis zum Empfang ungeschützt?

Das sind nur die ersten Fragen, die mir so auffallen.. es werden ständig mehr. Es sieht so aus, als ob sich da jemand aus irgendwas rauswinden möchte.


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