Bundesregierung hat merkwürdige Ansichten.
Wie ich gelesen habe, versteigt sich die Bundesregierung bei der Einordnung des Beginns einer Telekommunikation zu einer interessanten These:
Nach Ansicht der Regierung beginne "der Schutzbereich des Artikels 10" Grundgesetz erst dann, wenn der Übermittlungsvorgang unumkehrbar eingeleitet" ist. Mit anderen Worten: Erst wenn die Daten abgeschickt wurden, fallen sie unter das Brief- und Fernmeldegeheimnis.
Dabei sind mir mind. 4 Dinge aufgefallen:
- Da z.B. Skype die Verbindung aufbaut, bevor ich irgendwas gesagt habe und danach erst die Daten schickt, ist der Übermittlungsvorgang eingeleitet und somit geschützt, oder?
- Wie ist eigentlich das "unumkehrbar" definiert. Durch wen umkehrbar, an welcher Stelle?
- Kann ein Briefträger in einen Brief schauen, bevor er ihn in seinen Postsack steckt? Was ist mit Post, die nie ankommt? Der Übermittlungsvorgang ist also nicht unumkehrbar.
- Wenn ich eine Email an jemanden schreibe, kann die beim Provider ja immernoch gelöscht werden. Ist damit die Email bis zum Empfang ungeschützt?
Das sind nur die ersten Fragen, die mir so auffallen.. es werden ständig mehr. Es sieht so aus, als ob sich da jemand aus irgendwas rauswinden möchte.
Am 6. Dezember 2007 um 03:44 Uhr
Irgendwie muß der Übertragungsbeginn ja definiert werden, hier in de. Kann ja nicht sein, dass der gesunde Menschenverstand verwendet wird und der Punkt der Absicht genommen werden.
Bürokratisch sagt die Regierung – damit sie den Zugriff auf verschlüsseltes VoIP auch bekommt – dass der Vorgang der Telekommunikation in dem Moment einsetzt, wenn das VoIP-Programm das Datenpaket nach der Verschlüsselung unumkehrbar, von ihm dem Programm, abschickt. Der umumkehrbar Punkt wird gebraucht, damit Puffer, Caches etc. auch ausgelesen werden können. Es gilt allein der Punkt des Abschickens.
Das stellt natürlich das Prinzip des Telefongeheimnisses auf den Kopf. Denn allgemein wird jeder annehmen, dass Gespräch ab dem gesprochenen Wort geschützt ist.
Analog wäre das dann so, dass ein Telefongespräch im Telefon selber abgehört werden darf und nicht als Telekomminikationsvorgang gewertet wird. Und bis zu dem Punkt, wo das Mikro die Stimme in elekrische Impulse umgesetzt und die Schaltung diese Impulse “abgeschickt” hat, d.h. bis kurz vor dem rausgehenden Kabel, abgehört werden darf. Bei ISDN dürfte der Telekommunikationsbeginn dann im Terminator liegen.
Das ist natürlich Quatsch, nicht im Sinne des Grundgesetzes und wird auch nicht so gemacht. Das weiß die Regierung natürlich. Würde man digitales Telefonieren aber genauso behandeln wie analoges, dürften die Behörden verschlüsselte Gespräche nicht abhören.
Ich frage mich, wie *unsere* Regierung, das sieht, wenn ich analog Telefoniere und einen “Zerhacker” davor setze.
Michael